Gewährleistung / Garantie
Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt zwei Jahre ab Übernahme des Produkts. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile wie bspw. Akkus, Reifen, Bremsen etc. Eine gewöhnliche Abnützung stellt sohin keinen Mangel dar. Für Akkus gewähren wir eine freiwillige Garantie von 6 Monaten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von KSR gelieferten Produkte nur gemäß den Bedienungsanleitungen bestimmungsgemäß verwendet werden dürfen. Die Herstellervorgaben sind zwingend einzuhalten. Schäden durch falsche Handhabung sind weder im Rahmen der Gewährleistung noch durch eine Garantie des Herstellers abgedeckt.
Darüberhinausgehende Ansprüche gegen KSR sind ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt KSR keinen Ersatz für Schäden, die nicht an den gelieferten Produkten selbst entstanden sind, dh es wird kein Ersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden geleistet.
Sollte der Hersteller oder KSR eine längere Garantie- oder Gewährleistungsfrist zugesagt haben, so sind sämtliche Ansprüche daraus direkt gegenüber dem Hersteller bzw. KSR gemäß den gesonderten Festlegungen im Garantieschein geltend zu machen.
Stellt sich nach Übernahme heraus, dass ein geliefertes Produkt einen Mangel aufweist, so kann KSR diesen beheben oder das Produkt selbst austauschen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Austausch des gesamten Produktes zu fordern. Ein solcher Austausch liegt einzig im Ermessen von KSR.
Einzig im Fall, dass KSR zu einer Mängelbehebung oder Ersatzlieferung nicht bereit ist oder sich diese aus einzig in der Sphäre von KSR liegenden Gründen verzögert, ist der Kunde berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Sollte der Hersteller eine über den Gewährleistungsanspruch hinausgehende Garantie abgegeben haben, dann sind etwaige Ansprüche hieraus direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.